31.03.10 15:05 Alter: 158 days
Veröffentlichung eines modifizierten Interpretationspapiers zur Verordnung (EG) 178/2002
Das modifizierte Interpretationspapier der EU Kommission zur Verordnung (EG) 178/2002 wurde im Januar 2010 in englischer Sprache verabschiedet und im Februar 2010 veröffentlicht. (http://ec.europa.eu/food/food/foodlaw/guidance/index_en.htm).
Das frühere Papier aus dem Jahr 2004 wurde vereinfacht, präzisiert und ergänzt. Als Kernpunkte seien genannt
- Lebensmittelsicherheit (Art. 14)
- Rückverfolgbarkeit (Art. 18);
- folgende ausdrückliche Hinweise wurden ergänzt:
- Regelung der Rückverfolgbarkeit für Bedarfsgegenstände in Verordnung (EG) 1935/2004
- Rückverfolgbarkeitsdokumentation auch bei Kühlhausbetreibern + Transporteuren zwingend
- Keine Verpflichtung zur internen Chargen-Rückverfolgbarkeit, nur Empfehlung dieses freiwillig zu etablieren
- Keine Mindestvorgaben zur Aufbewahrungszeit von Dokumenten, sondern eine empfohlene Frist von 5 Jahren bzw. 6 Monaten nach MHD des jeweils betroffenen Produktes
- Änderung des Umfangs der den Behörden mindestens zur Verfügung zu stellenden Daten; aufzubewahren sind:
- Art der gelieferten Produkte mit Name + Anschrift des Lieferanten
- Art der gelieferten Produkte mit Name + Anschrift des Kunden
- Abgabe/Liefer- Datum, ggf mit Angabe der Uhrzeit
- Menge
- Rückruf (Art. 19 + 20).
- folgende ausdrückliche Hinweise wurden ergänzt:

