Durchgeführt werden die Audits ausschließlich von Zertifizierungsstellen wie der auditpartner GmbH und Auditoren, die das Auswahlverfahren der QS Qualität und Sicherheit GmbH erfolgreich abgeschlossen haben und von dieser zugelassen sind.
Das Unternehmen, das eine QS-Zertifizierung wünscht, muss selbst Systempartner der QS oder über einen Bündler angemeldet sein. Bündler stellen die Anlaufstelle für Landwirtschafts- und Gartenbaubetriebe, Tiertransporteure und Outlets von Lebensmitteleinzelhändlern dar. Ein Bündler fungiert als Bindeglied zwischen den Unternehmern und QS.
Das Unternehmen oder der Bündler wählen für das QS Systemaudit eine zugelassene Zertifizierungsstelle wie die auditpartner GmbH aus.
Die vom Unternehmen verwendeten qualitätssichernden Verfahren und Prozesse können von der auditpartner GmbH zertifiziert werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Einhaltung aller Vorgaben und Forderungen nach dem gewählten Auditstandard in der jeweils gültigen Fassung
Einhaltung des Zertifizierungsverfahrens der auditpartner GmbH
Abschluss eines Vertrages zur Durchführung des Zertifizierungsverfahrens mit der auditpartner GmbH
Der Fokus der QS-Anforderungen ist auf folgende Themenbereiche gerichtet:
Vorhandensein und Lenkung einer angemessenen Dokumentation
Wirksame Umsetzung der QS-Vorgaben in die betriebliche Praxis unter Berücksichtigung des Tierschutzes und der Lebensmittelsicherheit
Erkennung von Fehlern und Abweichungen
Dokumentation von Ergebnissen und Korrekturmaßnahmen
Zuweisung von Verantwortungen und Befugnissen
Bewertung von Eigenkontrollen im Sinne der QS Prüfinhalte
Die einzelnen Anforderungen sind für die Systemkette „Fleisch und Fleischwaren“ und die Systemkette „Obst, Gemüse, Kartoffeln“ in den Leitfäden für die jeweilige Stufe der Kette festgelegt und erläutert. Aus den zugehörigen Checklisten zur QS Systemprüfung lässt sich entnehmen, welche Punkte von den QS Auditoren zu prüfen sind. Leitfäden und Checklisten können in der Rubrik „Downloadcenter“ auf der Website www.q-s.de heruntergeladen werden.
Die Zertifizierungsstellen müssen gemäß QS Prüfsystem folgende Grund-Anforderungen erfüllen (Auszug aus dem QS Regelwerk):
Nachweis der Kompetenz durch Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17065
Zulassung durch die QS Qualität und Sicherheit GmbH
10 Audits pro Jahr und Zertifizierungsstelle für den Scope QS
Sicherstellen, dass die Auditoren die QS Regeln einhalten
Mo-Do: 09:00 - 15:00 Uhr
Fr: 09:00 - 14:00 Uhr