QS-Prüfsystem für Lebensmittel Anforderungen

Durchgeführt werden die Audits ausschließlich von Zertifizierungsstellen wie der auditpartner GmbH und Auditoren, die das Auswahlverfahren der QS Qualität und Sicherheit GmbH erfolgreich abgeschlossen haben und von dieser zugelassen sind.

Das Unternehmen, das eine QS-Zertifizierung wünscht, muss selbst Systempartner der QS oder über einen Bündler angemeldet sein. Bündler stellen die Anlaufstelle für Landwirtschafts- und Gartenbaubetriebe, Tiertransporteure und Outlets von Lebensmitteleinzelhändlern dar. Ein Bündler fungiert als Bindeglied zwischen den Unternehmern und QS.
Das Unternehmen oder der Bündler wählen für das QS Systemaudit eine zugelassene Zertifizierungsstelle wie die auditpartner GmbH aus.

Die vom Unternehmen verwendeten qualitätssichernden Verfahren und Prozesse können von der auditpartner GmbH zertifiziert werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Einhaltung aller Vorgaben und Forderungen nach dem gewählten Auditstandard in der jeweils gültigen Fassung

  • Einhaltung des Zertifizierungsverfahrens der auditpartner GmbH

  • Abschluss eines Vertrages zur Durchführung des Zertifizierungsverfahrens mit der auditpartner GmbH

Anforderungen an das Unternehmen

Der Fokus der QS-Anforderungen ist auf folgende Themenbereiche gerichtet:

  • Vorhandensein und Lenkung einer angemessenen Dokumentation

  • Wirksame Umsetzung der QS-Vorgaben in die betriebliche Praxis unter Berücksichtigung des Tierschutzes und der Lebensmittelsicherheit

  • Erkennung von Fehlern und Abweichungen

  • Dokumentation von Ergebnissen und Korrekturmaßnahmen

  • Zuweisung von Verantwortungen und Befugnissen

  • Bewertung von Eigenkontrollen im Sinne der QS Prüfinhalte

Die einzelnen Anforderungen sind für die Systemkette „Fleisch und Fleischwaren“ und die Systemkette „Obst, Gemüse, Kartoffeln“ in den Leitfäden für die jeweilige Stufe der Kette festgelegt und erläutert. Aus den zugehörigen Checklisten zur QS Systemprüfung lässt sich entnehmen, welche Punkte von den QS Auditoren zu prüfen sind. Leitfäden und Checklisten können in der Rubrik „Downloadcenter“ auf der Website www.q-s.de heruntergeladen werden.

Anforderungen an Zertifizierungsstellen

Die Zertifizierungsstellen müssen gemäß QS Prüfsystem folgende Grund-Anforderungen erfüllen (Auszug aus dem QS Regelwerk):

  • Nachweis der Kompetenz durch Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17065

  • Zulassung durch die QS Qualität und Sicherheit GmbH

  • 10 Audits pro Jahr und Zertifizierungsstelle für den Scope QS

  • Sicherstellen, dass die Auditoren die QS Regeln einhalten

Geschäftszeiten

  • Mo-Do: 09:00 - 15:00 Uhr

  • Fr: 09:00 - 14:00 Uhr