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Bewertungssystem
Für jede Anforderung kann der auditierte Betrieb eine bestimmte Punktzahl erreichen. Die Punktzahl richtet sich dabei nach dem Erfüllungsgrad, der für die Anforderung erreicht wird, und der Gewichtung der Anforderung. Die Gewichtungsfaktoren der Anforderungen sind in den QS Checklisten hinterlegt.
Bewertung | Erfüllungsgrad | Punktzahl |
A | Vollständige Erfüllung der Anforderung | 100 |
B | Nahezu vollständige Erfüllung der Anforderung | 75 |
C | Teilweise Erfüllung der Anforderung | 50 |
D (K.O.*) | Nicht erfüllt | 0 |
E | Nicht anwendbar | 0 |
*Kriterien, die einen kritischen Einfluss auf die Lebensmittelsicherheit, den Tierschutz oder die Integrität des QS-Systems haben, sind in den Checklisten als K.O.-Kriterien gekennzeichnet.
Das Auditergebnis wird über zwei Wege ermittelt:
anhand des Anteils der tatsächlich erreichten Punkte an den maximal erreichbaren Punkten
anhand des Anteiles der C- und D-Bewertungen an den bewerteten Anforderungen.
Basis dafür sind stets allein die jeweils anwendbaren Anforderungen aus dem gesamten Anforderungskatalog.
Maßgeblich für die Ermittlung des Auditergebnisses (QS-Status) ist das strengere der über die beiden o.g. Wege ermittelten Ergebnisse.
Das Audit ist bestanden, wenn das Ergebnis mindestens 70 % beträgt und weder eine K.O. Bewertung noch ein General-K.O. vergeben wurde.
Anteil erreichte Punktzahl / erreichbarer Punktzahl | Anteil C-Bewertungen | Anteil D-Bewertungen | Auditergebnis (QS-Status) |
90 – 100 % | Max 5 % | 0 % | I |
80 – 89 % | Max 10 % * | Max 3 % | II |
70 – 79 % | keine Begrenzung | keine Begrenzung | III |
< 70 % | Audit nicht bestanden | ||
K.O. / Wiederholte D-Bewertung | Audit nicht bestanden | ||
General-K.O. | Audit nicht bestanden |
* Bei Vorliegen von zusätzlichen D-Bewertungen darf die Summe aus C- und D-Bewertungen den Anteil von 10 % nicht überschreiten.
Wiederholte D-Abweichung
Eine im Folgeaudit sich wiederholende D-Bewertung kann mit K.O. bewertet werden und ist dann ebenso wie eine im Folgeaudit festgestellte K.O.-Bewertung zu behandeln.
General-K.O.
Im Fall des Abbruchs oder der Verweigerung eines QS-Audits (System-, Stichproben- oder Sonderaudit) durch den Betrieb muss der Auditor ein General-K.O. vergeben.
Ein nicht bestandenes Audit muss über die QS-Software Plattform sofort an QS gemeldet werden.
Durch die QS Geschäftsstelle wird geprüft, ob ein Sanktionsverfahren einzuleiten ist.
Die Auditfrequenzen werden in Abhängigkeit vom erreichten Status festgelegt.
QS-Status | Landwirtschaft / Erzeugung, Tiertransportunternehmen | Futtermittel, Bündler Landwirtschaft / Erzeugung, Schlachtung / Zerlegung, Verarbeitung, Fleischgroßhandel, Fleischerhandwerk, LEH (nicht gebündelt), Großhandel Obst, Gemüse, Kartoffeln |
I | 3 Jahre | 2 Jahre |
II | 2 Jahre | 1 Jahr |
III | 1 Jahr | 6 Monate |
Es können davon abweichende Auditfrequenzen festgelegt sein, um internationale Vereinbarungen zwischen QS und anderen Standardgebern oder QS- / IFS-Kombiaudits nutzen zu können.